Mietverwaltung
Als mittelständisches Unternehmen gehen wir mit unseren direkten Ansprechpartnern und übersichtlichen Strukturen kompetent und zuverlässig auf die individuellen Bedürfnisse von Vermieter und Mieter ein. Wir bieten eine umfassende Beratung und erarbeiten nachhaltige Konzepte sowie flexible Lösungen zu allen Immobilien.
Fallstudie
Mit Inkrafttreten der Telekommunikationsgesetzesnovelle „TKGN“ kann der Mieter den Anbieter für die Telekommunikationsleistungen in seiner Wohnung frei wählen. Wenn für die Liegenschaft ein zentraler Versorgungsvertrag über den Eigentümer geschlossen ist, entfällt für den Mieter ab dem 30.06.2024 die Zahlungspflicht.
Kaufmännischer Bereich
- Ansprechpartner der Mieter
- Buchhaltung (GoB konform)
- sichere Erstellung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung
- straffes Mahnsystem
- Steuerung externer Dienstleister
- übersichtliches monatliches Reporting
- Datenübergabe an DATEV / Steuerberater
- Sicherstellung des optimalen Versicherungsschutzes
- strategische Mieterauswahl (standardisierte Solvenzprüfung)
- regelmäßige Mietanpassung, Ausschöpfen der Marktmieten
Technischer Bereich
- regelmäßige Objektbegehungen
- Vergabe und Kontrolle von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
- eigene Haushandwerker
- eigene Architekten
- Gewährleistungsüberwachung
- Versicherungsschutz – von Schadenaufnahme bis Regulierung
Infrastruktureller Bereich
- energetisches Entwicklungskonzept
- Strategien der Wertsicherung Ihrer Immobilie
Ausbau schnelles Internet
Ab 30.06.2024 Kabelgebühren nicht mehr umlagefähig – Umgang mit den Kommunikationsanbietern
Mit Inkrafttreten der Telekommunikationsgesetzesnovelle „TKGN“ kann der Mieter den Anbieter für die Telekommunikationsleistungen in seiner Wohnung frei wählen. Wenn für die Liegenschaft ein zentraler Versorgungsvertrag über den Eigentümer geschlossen ist, entfällt für den Mieter ab dem 30.06.2024 die Zahlungspflicht.
Die Herausforderung für den Eigentümer ist es, dem Mieter die vorhandene Technik bereitzustellen, ggf. aufzurüsten, ohne Möglichkeit der Umlagefähigkeit oder Refinanzierung.
Ziel muss es sein, durch jetzigen Planungsbeginn eine möglichst nahtlose Versorgung des Mieters bei Kostenneutralität für den Vermieter in 2024 zu erreichen.
Für das Jahr 2022 haben wir die Vorarbeiten für die Liegenschaft wie folgt strukturiert:
- Abfrage der technischen Ausrüstung bis zum Gebäude und innerhalb des Gebäudes beim Telekommunikationsanbieter und der Gemeinde
- Zusammenstellung des Ausbaupotentials der vorhandenen Technik und Machbarkeitsstudie zu innovativer Technik (Glasfaser)
- Ausarbeitung von Strategien für 2024 zur Entscheidung durch den Eigentümer
Die weitere Vorgehensweise entwickelt sich aus der Entscheidung des Eigentümers.
Entsprechend der Weisung werden sich Tätigkeiten wie die Begleitung der technischen Realisierung, die Kündigung von Bestandsverträgen, die Gestaltung von möglichst haftungsfreien Bezugsverträgen und ausführliche Mieterinformationen ergeben.